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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen sind die Grundlage für eine dauernde und bleibende Geschäftsbeziehung. dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu Regel, indem wir zugleich einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.

1. Preise / Angebote
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge gelten, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch vereinbart, netto zzgl. 19% MwSt. freibleibend ab unserem Lager. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich. eine Bündelung der Ware und das speditionsübliche Verladen der Hölzer ist im Preis inbegriffen.  

2. Zahlungsbedingungen
Bei jedem Erstauftrag muss der Gesamtbetrag der Rechnung vor Lieferung bezahlt werden. Bei Folgeaufträgen sind unsere Forderungen nach Übergabe der Ware und Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsausstellung. Wir behalten uns vor, auch bei Folgeaufträgen mit Vorauskasse zu verrechnen, falls uns hier zu hohe warenkreditversicherungskosten entstehen sollten.
Ein ungerechtfertigter Skontoabzug wird nicht akzeptiert. wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. bei Zahlungsverzug werden vereinbarungsgemäß 12% Zinsen p.a. und Mahnspesen verrechnet.

3. Lieferung
Mit der Übergabe an die Spedition, spätestens aber mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Liefertermine werden nach bestem ermessen angegeben, sind aber unverbindlich. wir sind zu Teillieferungen berechtigt und bis zu 10% mehr- oder mindermengen zu liefern, berechnet werden nur tatsächliche gelieferte mengen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Teilleistungen sind vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen. Lieferung frei Baustelle / Lager bedeutet Anlieferung ohne abladen, befahrbare anfuhr Straße vorausgesetzt. Ist abladen vereinbart, wird am Fahrzeug entladen und in einem maximalen Abstand von 10 Metern abgesetzt und entsprechend verrechnet. Gibt der Besteller, trotz Aufforderung, innerhalb einer Woche keinen bestimmten liefertag an, können wir die gesamte Lieferung ohne weitere Fristsetzung vornehmen oder auf Kosten des Bestellers einlagern. 2,20€ je angefangenen Kubikmeter Ware je Tag.
 
4. Transport
Gewünschter Transport wird gesondert verrechnet. die mögliche und erlaubte zufahrt mit schweren LKWs wird vorausgesetzt. Der Empfänger muss unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst entladen. Der Empfänger hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers. Besondere Verpackung, die über das Verschnüren hinausgeht, insbesondere Paletten, Folien, Kartonagen usw. werden gesondert verrechnet.

5. Mängel und Haftung
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich innerhalb einer Frist von 6 Tagen anzuzeigen. beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Wir sind nicht verpflichtet, waren umzutauschen oder zurückzunehmen. im Falle einer Haftung unsererseits erfolgt nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung. Rücknahme der waren gegen Kaufpreisgutschrift oder Nachbesserung. Erklären wir uns freiwillig bereit, so muss der Käufer für entstehende Transportkosten selbst aufkommen. andere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere wird eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Verarbeitung oder Veräußerung mangelhafter Ware entstehen. Dem Käufer wird als bekannt vorausgesetzt, dass bei der Lieferung oder Verarbeitung von Altholz und historischen Baustoffen, die aus dem Rückbau ehemaliger Gebäude oder baulicher Anlagen stammen, Schwankungen in Maßen, Strukturen, Farben, Textur und vom ehemaligen gebrauch stammende verarbeitungsmerkmale und ähnliche Eigenschaften materialspezifisch sind und daher in keinem Fall einen Mangel der Kaufsache darstellen. Wir übernehmen keine Haftung über etwaige toxische Verunreinigungen, Ablagerungen, Verstrahlungen oder Schädlingsbefall unserer gelieferten Ware. Es wird grundsätzlich empfohlen, Altholz vor dem Einbau in einer Trockenkammer bei 80° Grad zu behandeln.
Bei ungetrockneter Ware ist ein Schädlingsbefall möglich und liegt in der Verantwortung des Käufers. Wir bieten bei allen Produkten die Ausführung " technisch getrocknet" an um aktiven Insektenbefall bei Auslieferung ausschließen zu können. Da ein Neubefall nach Auslieferung nicht ausgeschlossen werden kann und nicht in unserem Einflussbereich liegt, empfehlen wir eine vorbeugende Behandlung gegen neuerlichen Wurmbefall. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns auch dann nicht, wenn wir eine technische Trocknung durchgeführt haben, da ein Wiederbefall nicht ausgeschlossen werden kann.
 
6. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden waren unverzüglich abzuholen. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird, die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers.
 
7. Mustersendungen
Bei Mustern von Althölzern und deren Verarbeitung, die aus dem Rückbau ehemaliger Gebäude oder baulicher Anlagen stammen sind Schwankungen in Maßen, Strukturen, Farben, Textur und vom ehemaligen Gebrauch stammende Verarbeitungsmerkmale oder ähnliche Eigenschaften materialspezifisch. Ein Muster stellt daher immer nur einen Ausschnitt aus der zugrundeliegenden liefermenge dar. Abweichungen in Eigenschaften, die nicht ausdrücklich, schriftlich, zugesichert wurden sind daher möglich und stellen in keinem Fall einen Mangel dar.
 
8. Gewährleistung
Wir leisten eine gewähr nach Maßnahme des Gesetzes und im Sinne der folgenden Bestimmungen. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich in detaillierter weise anzuzeigen. Bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichung in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung, wie farb- oder Maserungsabweichung oder dergleichen.
 
9. Sonderanfertigungen / Änderungen
Sonderanfertigungen, Ablängungen auf kundenspezifische Fixmaße, Sondersortierungen oder sonstige Anfertigungen, die von unserem Sortiment abweichen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Farbliche Toleranzen, Risse Äste und so weiter sind bei Altholz erlaubt bzw. erwünscht. Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
 
10. Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.


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